Allgemeine Informationen zur Abfallwirtschaft

Detaillierte Informationen zur Abfallbeseitigung erteilt Ihnen die Abfallberatung des Landratsamtes Forchheim,
Tel. 09191 / 86505

Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu folgenden Bereichen:

 Öffnungszeiten der Entsorgungseinrichtungen

 Hinweise zur Problemmüllsammlung (Schadstoffmobil)

 Hinweise zur Sperrmüllabfuhr

 Bauschutt

 Elektronikschrott - wohin damit?

 

Ausführliche Informationen finden Sie auch in den Internet-Seiten des Landkreises Forchheim unter www.landkreis-forchheim.de
Unter dem Menüpunkt Bürgerservice gelangt man direkt zur Abfallwirtschaft.

 

Öffnungszeiten der Entsorgungseinrichtungen

 

Wertstoffhof Obertrubach
Dienstag 17.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr
Freitag 15.00 – 18.00 Uhr
Samstag 9.00 – 12.00 Uhr

Wertstoffmobil
jeden Donnerstag in
Geschwand (Bushaltestelle) 8.15 - 8.45 Uhr
Bärnfels (Haltestelle Schule) 10.45 – 11.15 Uhr
Wolfsberg (Ortsmitte) 12.35 – 13.05 Uhr
Untertrubach (Haltestelle Brücke) 13.10 – 13.40 Uhr
Dörfles (Ortsmitte) 13.45 – 14.15 Uhr

Kreisabfalldeponie in Gosberg
(Tel. 09191 / 2659)
Montag bis Freitag
8.00 bis 16.15 Uhr
Samstag
9.00 bis 12.00 Uhr

 

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Problemmüllsammlung ( Schadstoffmobil )

Der Landkreis Forchheim führt die nächsten Problemmüllsammlungen am
Mittwoch, 15.04., 30.06. und 16.10.2008
von 16.30 bis 18.00 Uhr am Bauhof durch.


Wichtige Hinweise zur mobilen Problemmüllsammlung mit dem Schadstoffmobil:

 

 

Bei der mobilen Problemmüllsammlung werden Problemabfälle in haushaltsüblichen Kleinmengen
(bis ca. 5 Kilogramm bzw. 5 Liter pro Sorte) angenommen. Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität des Schadstoffmobils werden größere Mengen an Problemabfällen vom Personal konsequent zurückgewiesen.

 

Problemabfälle sind schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten oder aus dem Gewerbe (in vergleichbaren Kleinmengen) wie z. B.

-          Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel

-          lösemittelhaltige Abfälle und sonstige Substanzen (z.B. Benzin, Spiritus, Pinselreiniger, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeiten)

-          Kleber, Bitumen (flüssig oder pastös), PU-Schaumdosen

-          Altfarben und Altlacke (keine Dispersionsfarben)

-          Desinfektionsmittel, Putzmittel, Abbeizmittel

-          quecksilberhaltige Abfälle (z.B. Thermometer), Altmedikamente

-          Trockenbatterien, Akkumulatoren, Kfz-Autobatterien, Traktor- bzw. Busbatterien

-          Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

-          Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, Photochemikalien

-          Ölfilter, Öl- und Chemikalienbinder

-          Ölverunreinigte Betriebsmittel (z.B. ölige Putzlappen), verunreinigtes Heizöl

-          Blei- und Zinnreste, Feuerlöscher, PCB-haltige Kondensatoren, Spraydosen (mit Restinhalt)

 

Problemmüll darf nur in festen Gebinden angeliefert werden. Behältergröße dabei max. 10 Liter.

Wichtig: Beschriften Sie die Behälter, damit man gleich erkennt, was darin enthalten ist. Das erleichtert die ordnungsgemäße Sortierung.

Mischen Sie keinesfalls verschiedene Problemabfälle miteinander!

 

Dispersionsfarben, Kleber und Bitumen können in ausgehärtetem Zustand zum Rest- bzw. Sperrmüll gegeben werden!

Leere Spraydosen werden als Verpackungsabfall auf den Wertstoffhöfen und an den Wertstoffmobilen gesammelt.

Altmedikamente können im Rahmen der Problemmüllsammlung am Schadstoffmobil abgegeben werden; Entsorgungsmöglichkeiten bieten jedoch auch viele Apotheken an.

Altmotorenöl wird nicht angenommen, da dies dem Handel zur Entsorgung zurückgegeben werden kann. Achten Sie deshalb darauf, alle Kaufbelege aufzuheben!

Alte Batterien müssen vom Verbraucher entweder bei der Problemmüllsammlung des Landkreises oder beim Handel abgegeben werden. Vertreiber von Batterien sind verpflichtet, die alten Batterien vom Endverbraucher zurückzunehmen. Bei Starterbatterien wird  beim Kauf einer neuen Starterbatterie
7,50 € Pfand vom Vertreiber erhoben, das der Endverbraucher bei Rückgabe der verbrauchten Starterbatterie wieder erstattet bekommt.

 

Wegen des Gefährdungspotentials ist es untersagt, Problemabfälle vor dem eigentlichen Sammeltermin am Haltepunkt des Schadstoffmobils abzustellen.

Gewerbliche Problemabfälle und größere Mengen müssen direkt zur Problemmüllsammelstelle auf

der Kreisabfalldeponie Gosberg gebracht werden.

 

Problemmüllsammelstelle Deponie Gosberg

geöffnet: Montag bis Freitag 8.00 - 16.15 Uhr  und Samstag  9.00 - 12.00 Uhr

Die Anlieferung von haushaltsüblichen Kleinmengen ist gebührenfrei.

Bei Anlieferung größerer Mengen werden für feste Problemabfälle 24,50 € pro 100 kg  und für flüssige Problemabfälle 75,00 € pro100 kg berechnet.

 

Auskünfte und weitere Informationen: Kreisdeponie Gosberg Tel. 09191/ 64344

 

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Sperrmüllabfuhr

Sperrmüllabfuhr ab 2005:
Die gewohnte Sperrmüllstraßensammlung entfällt ab dem 2. Halbjahr 2005 für das gesamte Landkreisgebiet. Die Abfuhr von Sperrmüll wird dann "auf Vereinbarung" hin gezielt für jedes Grundstück durchgeführt. Gebührenfrei abgeholt wird eine Menge von bis zu vier m³, entsprechend 0,80 t je Haushalt und Kalenderjahr.
Ab Februar können Sie Ihren Sperrmüll alternativ auch selbst zur Deponie Gosberg bringen. Gebührenfrei ist eine Menge von bis zu vier m³, entsprechend 0,80 t je Haushalt und Kalenderjahr. Die Freimenge ist nicht übertragbar und verfällt zudem am Jahresende.
Zur Anmeldung Ihrer Anlieferung(en) steht der Vordruck "Selbstanlieferung von Sperrmüll" zur Verfügung, den Sie bei der Abfallwirtschaft (Löschwöhrdstr. 5, Forchheim), Ihrer örtlichen Kommunalverwaltung oder aus dem Internet (
www.landkreis-forchheim.de – Bürgerservice – Abfallwirtschaft) beziehen können.
Bei der Anlieferung an die Deponie Gosberg müssen Sie den von Ihnen ausgefüllten Anmeldevordruck mitbringen.
Mit Ausnahme zusammen gehörender Anlieferungen am gleichen Tag ist für jede Anlieferung eine Anmeldung an der Deponiewaage zu übergeben. Ansonsten ist die Anlieferung von Sperrmüll ausnahmslos nur gegen Gebühr möglich. Für Anlieferungen, die die insgesamt gebührenfreie Menge für ein Grundstück übersteigen, werden nachträglich Deponiebenutzungsgebühren berechnet.

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